Personenfürsorgeübertragung
Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche (mind. 16 Jahre alt) unter 18 Jahren nur bis 24:00 Uhr in Diskotheken aufhalten. Mit der nachfolgenden Vollmacht können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt in der Diskothek nach 24:00 Uhr ermöglichen.
Durch eine Personenfürsorgeübertragung ist der Aufenthalt auf unseren Veranstaltungen für 16jährige bis 18jährige auch nach 24:00 Uhr möglich.